Rechtsprechung
   BGH, 14.01.1955 - V ZR 109/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,581
BGH, 14.01.1955 - V ZR 109/53 (https://dejure.org/1955,581)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1955 - V ZR 109/53 (https://dejure.org/1955,581)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1955 - V ZR 109/53 (https://dejure.org/1955,581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 153
  • NJW 1955, 417
  • DNotZ 1955, 250
  • DB 1955, 189
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 28.05.1924 - I 432/23

    1. Wie haftet derjenige, der gefälschte Dollarnoten an einem Bankschalter gegen

    Auszug aus BGH, 14.01.1955 - V ZR 109/53
    In der Tat ist nach der Inflation nach dem ersten Weltkrieg in derart gelagerten Fällen eine Umwertung des zu erstattenden Geldbetrags nach seinen inneren Wert zur Zeit der Hingabe für richtig gehalten worden (RGZ 108, 279; RG in JR 1925, 770).

    Hier konnte somit der innere Wert einer Leistung festgestellt werden, und es bestand, soweit nicht besondere Vorschriften eingriffen, auch rechtlich kein Hindernis, unter Berücksichtigung des die Aufwertung während und nach der Inflation beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB; RGZ 108, 279 [281]) einen Betrag zuzusprechen, der nach der Wiederherstellung der Währung diesem inneren Wert entsprach.

  • RG, 25.01.1911 - I 238/10

    Zwangsvollstreckungs-Gegenklage; Rücktritt

    Auszug aus BGH, 14.01.1955 - V ZR 109/53
    Selbst wenn man mit der Revision annehmen wollte, dass es sich bei den Folgen des Rücktritts um Ansprüche aus einem fortbestehenden durch den Rücktritt nur inhaltlich umgeschalteten schuldrechtlichen Organismus handle (Stoll NJW 1928, 58), so ist dem Berufungsgericht doch darin beizustimmen, dass der Kaufvertrag aufgehoben ist und daß nun ein auf § 346 ff BGB gegründetes Vertragsverhältnis eigener Art zwischen den Parteien besteht, wonach die Beklagte, da sie selbst noch nicht geleistet hat, das zurückzugewähren hat, was sie selbst empfangen hat (RGZ 71, 276 [277]; 75, 199; RGRK 10. Aufl. § 346 Anm. 3; Staudinger § 346 II).
  • RG, 09.06.1909 - V 578/08

    Wird nach § 351 BGB. der erklärte Rücktritt vom Vertrage dadurch hinfällig, daß

    Auszug aus BGH, 14.01.1955 - V ZR 109/53
    Selbst wenn man mit der Revision annehmen wollte, dass es sich bei den Folgen des Rücktritts um Ansprüche aus einem fortbestehenden durch den Rücktritt nur inhaltlich umgeschalteten schuldrechtlichen Organismus handle (Stoll NJW 1928, 58), so ist dem Berufungsgericht doch darin beizustimmen, dass der Kaufvertrag aufgehoben ist und daß nun ein auf § 346 ff BGB gegründetes Vertragsverhältnis eigener Art zwischen den Parteien besteht, wonach die Beklagte, da sie selbst noch nicht geleistet hat, das zurückzugewähren hat, was sie selbst empfangen hat (RGZ 71, 276 [277]; 75, 199; RGRK 10. Aufl. § 346 Anm. 3; Staudinger § 346 II).
  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 71/76

    gescheiterter Hotelverkauf - § 812 BGB, Schuldübernahme,

    Zu Unrecht beruft sie sich allerdings darauf, daß nach wie vor das Darlehensverhältnis zwischen der Verkäuferin und der Beklagten (Valutaverhältnis) bestehe und auch der Kaufvertrag zwischen der Verkäuferin und den Klägern durch den von den Klägern erklärten Rücktritt nicht ersatzlos weggefallen, sondern das ursprünglich begründete Rechtsverhältnis (Deckungsverhältnis) durch den Rücktritt nur in ein Abwicklungsverhältnis "eigener Art" umgestaltet worden sei (vgl. BGHZ 16, 153, 156; Ballhaus in BGB-RGRK 12. Aufl. § 346 Rdn. 12).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 174/88

    Bestimmtheit der Klage bei Geltendmachung von Teilbeträgen aus mehreren

    Auch durch einen vertraglichen Rücktritt wird aber, anders als das Berufungsgericht dies sieht, das ursprüngliche Vertragsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt (MünchKomm/Jansen, BGB 2. Aufl. vor § 346 Rdn. 30; BGB-RGRK/Ballhaus 12. Aufl. vor § 346 Rdn. 8 und § 346 Rdn. 10 ff; Staudinger/Kaduk, BGB 12. Aufl. vor § 346 Rdn. 14, 19; vgl. auch BGHZ 16, 153, 156) [BGH 14.01.1955 - V ZR 109/53].
  • BFH, 14.12.1982 - VIII R 54/81

    Zulässigkeit einer Revision - Fortsetzungsfeststellungsklage -

    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kommt der neueren Auffassung nahe (vgl. Urteile vom 14. Januar 1955 V ZR 109/53, BGHZ 16, 153; vom 22. Mai 1978 III ZR 13/76, BGHZ 71, 322, 328; vom 26. Oktober 1978 VII ZR 71/76, BGHZ 72, 246, 248).
  • BGH, 17.12.1958 - V ZR 51/57

    Wiederkaufserklärung einer Gemeinde

    Zu Unrecht beruft sich das Berufungsgericht auf das Urteil des Senats vom 14. Januar 1955 (BGHZ 16, 153).
  • BGH, 05.03.1959 - II ZR 145/57

    Rechtsmittel

    Das hat der Bundesgerichtshof bereits früher ausgesprochen (BGHZ 16, 157 [BGH 14.01.1955 - V ZR 109/53]) und das entspricht auch der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGH WM 1958, 1541).
  • BGH, 18.12.1968 - VIII ZR 29/68

    Vermieterhaftung bei Grundstücksveräußerung

    So hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 16, 153, 157) [BGH 14.01.1955 - V ZR 109/53] die Rückgewährverbindlichkeit des § 346 BGB als eine durch den Rücktritt aufschiebend bedingte Verbindlichkeit, die vor dem 21. Juni 1948 begründet worden sei, angesehen und eine Umstellung im Verhältnis 10: 1 gebilligt.
  • BGH, 15.06.1956 - V ZB 62/55

    Rechtsmittel

    (Wegen der umstellungsrechtlichen Beurteilung einer Rückgewährforderung zufolge eines Rücktritts nach der Währungsreform auf Grund eines vor dieser geschlossenen Vertrages im Sinne einer aufschiebend bedingten vgl. Urteil des Senats vom 14. Januar 1955 - V ZR 109/53 - in BGHZ 16, 153 [157/159]).
  • BGH, 25.05.1960 - V ZR 48/59
    Danach fallen zwar - anders als im Umstellungsrecht, wo "begründet" gleichbedeutend mit "entstanden" ist (Harmening/Duden, Die Währungsgesetze S. 194 ff; vgl. BGHZ 16, 153, 157/8) - Begründung und Entstehung einer Forderung nicht notwendig zeitlich zusammen; vielmehr liegt die Begründung bisweilen erst nach der Entstehung (so bei aufschiebend bedingten Ansprüchen), bisweilen schon vorher (so bei Einzelansprüchen, die aus einem Stammrecht ohne weiteres mit Zeitablauf erwachsen; vgl. hierüber Bley, VglO 2. Aufl. § 25 Anm. 31 ff; Lent bei Jaeger, Konkursordnung 8. Aufl. § 3 Anm. 15); in der Regel jedoch wird ein Anspruch nicht vor seiner Entstehung im genannten Sinne begründet sein (vgl. Bley a.a.O. Anm. 31 sowie die gegenüber der Vorauflage von Jaeger wesentlich zurückhaltendere Auffassung von Lent a.a.O. c je; ferner Mentzel/Kuhn, Konkursordnung 6. Aufl. § 3 Anm. 9); das gilt auch bei Einzelansprüchen, die im Rahmen eines schon früher begründeten einheitlichen Schuldverhältnisses erwachsen, jedenfalls dann, wenn sie vor ihrer Entstehung umfangmäßig völlig unbestimmbar sind (Jaeger/Lent a.a.O. je Ende; Mentzel/Kuhn a.a.O.).
  • BGH, 24.02.1960 - V ZR 199/58

    Kaufvertrag über zwei Kartoffelhallen zwischen Deutschem Reich und einer Stadt -

    Dies ist für einen bedingten Anspruch außer Zweifel (BGHZ 16, 153, 157 [BGH 14.01.1955 - V ZR 109/53]/9; Harmening/Duden, Die Währungsgesetze, § 13 UmstG Anm. 32 S. 194).
  • BGH, 31.10.1956 - V ZR 153/55

    Rechtsmittel

    Diese Forderung hätte aber der Umstellung im Verhältnis 10 : 1 unterlegen (vgl. wegen eines ähnlichen Falles BGHZ 16, 153 = NJW 1955, 417 [BGH 14.01.1955 - V ZR 109/53] = JZ 1955, 245).
  • BFH, 20.05.1955 - I 84/54 U

    Währungsverluste in Verbindung mit der Umstellung der Geldansprüche eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht